Kosten

1. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Grundlage der Abrechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort werden die unterschiedlichen Gebührentatbestände und deren Höhe genannt.

2. Vergütungsvereinbarung

Die Abrechnung kann auch auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

 3. Rechtschutzversicherung

Ich führe die Korrespondenz zur Erreichung der Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung.

4. Beratungsgebühr nach dem RVG

Wie hoch diese Gebühr ist, teile ich Ihnen auf Anfrage bezogen auf Ihr Anliegen mit, da allgemeine Aussagen kaum möglich sind.

RAin Petra Bähr

Adresse

Haupstraße 7
16761 Hennigsdorf

Telefon

03302 / 201044

EMail

p.baehr@ra-baehr.de