Kosten
1. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Grundlage der Abrechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort werden die unterschiedlichen Gebührentatbestände und deren Höhe genannt.
2. Vergütungsvereinbarung
Die Abrechnung kann auch auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung getroffen werden.
3. Rechtschutzversicherung
Ich führe die Korrespondenz zur Erreichung der Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung.
4. Beratungsgebühr nach dem RVG
Wie hoch diese Gebühr ist, teile ich Ihnen auf Anfrage bezogen auf Ihr Anliegen mit, da allgemeine Aussagen kaum möglich sind.
RAin Petra Bähr
p.baehr@ra-baehr.de