Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht -
Schwerpunkte meiner Arbeit
Arbeitsrecht
Abmahnungen
Arbeitsverträge
Aufhebungsverträge
Befristete Arbeitsverträge
Betriebsverfassungsrecht
- Kündigungsschutz & Sonderkündigungsschutz
- Vergütungs- und Urlaubsfragen
- Weisungsrecht und Versetzung
- Zeugnis
Warum zum Fachanwalt?
1. Hohe Erfahrungswerte
Durch die tägliche Arbeit an vergleichbaren Fällen und durch die Dauer der Beschäftigung mit dem entsprechenden Fachgebiet, verfügen spezialisierte Anwälte über einen großen Erfahrungsschatz, der es erlaubt, sich zügig und umfassend in die Details Ihres ganz persönlichen Problems einzuarbeiten. Anders als Anwälte, die nur hin und wieder Mandate im Bereich z.B. des Arbeitsrechts bearbeiten, stecken spezialisierte Anwälte von vornherein tief in der Materie, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens von Relevanz ist.
2. Fokus auf den aktuellsten Entwicklungen des Rechtsgebietes
Rechtssprechung ist dynamisch. Jeder Fall, der in der Vergangenheit auf die eine oder andere Art von einem Richter entschieden worden ist, kann vor Gericht für die Argumentation in Ihrem Streitfall als Grundlage dienen. Ein im entsprechenden Gebiet spezialisierter Anwalt kennt die aktuellen Entscheidungen und hat so die Möglichkeit präzise und umfassend zu argumentieren.
3. Gegner und Abläufe und Gerichte kennen
Da die Verfahren vor Gericht oft ähnlich ablaufen, ist es von erheblichem Vorteil für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, alle Verfahrensabläufe genau zu kennen. Dies kann für die anfängliche Entscheidung zum Vorgehen in Ihrer Angelegenheit sehr hilfreich sein.
RAin Petra Bähr
p.baehr@ra-baehr.de